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   LSG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2004 - L 8 RJ 19/04   

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https://dejure.org/2004,14321
LSG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2004 - L 8 RJ 19/04 (https://dejure.org/2004,14321)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.08.2004 - L 8 RJ 19/04 (https://dejure.org/2004,14321)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. August 2004 - L 8 RJ 19/04 (https://dejure.org/2004,14321)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung; Zahlung von Pflichtbeiträgen; Vorliegen eines Arbeitsunfalls; Tauchunfall bei Tätigkeit als Tauchassistent; Entbehrlichkeit einer Dreifünftelbelegung; Anspruch auf rentenrechtliche Meistbegünstigung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 01.12.1982 - 4 RJ 9/82

    Erwerbsunfähigkeit; Wartezeit; Arbeitsunfall; Versichertenrente

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2004 - L 8 RJ 19/04
    Daher könnten Arbeitsunfälle nach den Vorschriften eines anderen EU-Mitgliedstaates keine vorzeitige Wartezeiterfüllung nach § 53 Abs. 1 SGB VI auslösen (BSG vom 01.12.1982 - 4 RJ 9/82 zu § 1252 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung - RVO - = BSGE 54, 199 = SozR 2200 § 1252 Nr. 3).

    Das Gericht schließe sich insoweit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts an (Urteil vom 01.12.1982 - 4 RJ 9/82).

    Daher könnten Arbeitsunfälle nach den Vorschriften eines anderen EU-Mitgliedstaates keine vorzeitige Wartezeiterfüllung nach § 53 Abs. 1 SGB VI auslösen (BSG vom 01.12.1982 - 4 RJ 9/82).

    Diese Frage ist bereits vom Bundessozialgericht (BSG) in seiner Entscheidung vom 01.12.1982 - 4 RJ 9/82 = SozR 2000 § 1252 Nr. 3 verneinend entschieden.

  • BSG, 18.09.1975 - 5 RJ 42/75

    Anrechnung fremdstaatlicher Versicherungszeiten - Heimatloser Ausländer -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2004 - L 8 RJ 19/04
    Die Vorschrift beseitige nur die Nachteile, die sich hinsichtlich der Zahlung durch den Aufenthalt im anderen Mitgliedsstaat ergeben, nicht dagegen den durch den Auslandsaufenthalt eingetretenen Verlust von Statusrechten, die unabhängig vom Rentenrecht bestehen (BSG vom 18.09.1975 - R 5 RJ 42/75k = BSGE 40, 228).
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